Antwort: kommt drauf an!

Hintergrundinformation

CME steht für Continuing Medical Education. Diese kontinuierliche, berufsbegleitende medizinische Fortbildung dient dem Erhalt und der Aktualisierung der ärztlichen Kompetenz, ist sozusagen eine Art Qualitätssicherung. Für Vertragsärzte (“Kassenärzte”) besteht eine gesetzliche Pflicht zur Fortbildung, die im Sozialgesetzbuch § 95d geregelt ist (Details siehe unten).

Die angebotenen Fort- und Weiterbildungskurse werden von den jeweiligen Ärztekammern mit einer gewissen Anzahl von Fortbildungspunkten – CME-Punkten –  versehen, d.h. sie sind dann CME-zertifiziert.

Bei Besuch eines Kurses bzw. einer Fortbildung gibt der Teilnehmer seine “Einheitliche Fortbildungsnummer” (EFN) an, damit die CME-Punkte auf seinem Fortbildungskonto gut geschrieben werden. Die EFN wird bei erstmaliger Anmeldung bei der Ärztekammer ausgestellt, ist personenbezogen und bleibt ein ganzes Leben lang erhalten. Das bedeutet, sie ändert sich auch nicht bei Umzug und Kammerwechsel.

Bei jeder CME-zertifizierten Fortbildung erhält man eine Teilnahme-Bescheinigung mit den ausgewiesenen Punkten, die in der Regel elektronisch durch den Veranstalter an die Landesärztekammer übertragen werden.

CME - Continuous Medical Education

Tipp: Fortbildungskonto online prüfen

Es lohnt sich definitiv von Zeit zu Zeit das eigene Fortbildungskonto kritisch zu prüfen, ob auch alle CME-Punkte gutgeschrieben worden sind! Dies ist online bei der entsprechenden Ärztekammer möglich. Sollten Punkte fehlen, kann man die Teilnahme-Bescheinigung an die Ärztekammer senden.

Jeder Arzt muss also durch Teilnahme an entsprechend zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen CME-Punkte sammeln. Diese werden dann auf ein persönliches Fortbildungskonto gutgeschrieben. Doch wie sieht das im Detail aus?

Beim Erstellen dieses Blogbeitrags trugen mich meine Internetrecherchen auch zu mehreren Seiten voller Halbwissen. Wie in Deutschland so häufig, bestehen unterschiedliche Regelungen, die ich nun versuche, so übersichtlich und vollständig wie möglich aufzuzeigen.

Fortbildungspflichtig sind allgemein

  • Vertragsärzte, ermächtigte Ärzte, angestellte Ärzte eines MVZ oder eines Vertragsarztes gemäß § 95d SGB V [1]
  • Fachärzte im Akut-Krankenhaus gemäß § 136b SGB V [2].
  • Die Fortbildung von Notärzten wird über das jeweilige länderspezifische Rettungsdienstgesetz geregelt – In Bayern gilt für Ärzte im öffentlichen Rettungsdienst die Fortbildungspflicht gemäß Art. 44 Abs 2 BayRDG [3].

Was gilt für Assistenzärzte?

Interessanterweise gibt es für Assistenzärzte keine verpflichtende Regelung. Allerdings haben diese bereits eine EFN und können Punkte sammeln. Ich habe das von Beginn an so gemacht, um gleich eine Übersicht zu erhalten.

Hierbei fiel mir daher auch auf, dass die Punkte nicht regelmäßig vom Veranstalter weitergeleitet werden, so dass sich wie oben beschrieben ein regelmäßiger Konto-Check empfiehlt.

Was gilt für Notärzte?

Wie bereits erwähnt wird die Fortbildungspflicht von Notärzten durch das jeweilige länderspezifische Rettungsdienstgesetz geregelt. Beispielsweise werden in Bayern mindestens 50 Fortbildungspunkte im Zeitraum von 5 Jahren festgesetzt [3].

Auf der Internetseite der Bayerischen Landesärztekammer können die absolvierten Fortbildungspunkte mit einem “Selbsteinstufungstest” auf das separate “Notarzt-Punktekonto” transferiert werden.

screenshotmeinebläk

Was gilt für Fachärzte?

Niedergelassene Fachärzte

Die Kassenärztliche Vereinigung ist verpflichtet, ihre Mitglieder bzgl. der Einhaltung ihrer Fortbildungspflichten zu überprüfen[1]. Das gilt also für Fachärzte, die einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen haben, also die so genannten Vertragsärzte. Innerhalb von 5 Jahren müssen sie 250 CME-Punkte für das Zertifikat der zuständigen Ärztekammer zu erwerben. Die Fortbildungen müssen nicht unbedingt fachbereichsspezifisch sein, d.h. es können auch CME-Punkte aus anderen Fachbereichen gesammelt werden. Bei Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht drohen Vergrütungsabschläge, ggf. sogar der Zulassungsentzug.

Angestellte Fachärzte

Als angestellter Facharzt im Krankenhaus ohne kassenärztliche Zulassung besteht eine Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Bei Nichteinhaltung werden allerdings keine Sanktionen erteilt, soweit ich das recherchieren konnte. Die Fachärzte im Krankenhaus sollen sich überwiegend fachgebietsspezifisch fortbilden. Hierbei sollen von insgesamt 250 Punkten 150 Punkte durch Teilnahme an fachbereichsspezifischen Fortbildungen gesammelt werden.  Die Unterscheidung zwischen fachgebietsspezifischer und sonstiger Fortbildung trifft die fortbildungsverpflichtete Person selbst.

DocSkills CME-Punkte Filter

Der DocSkills CME-Punkte-Filter

Wusstest du schon, dass du mit DocSkills gezielt Kurse nach CME-Punkten filtern kannst? In der ausgewählten Kategorie wird links unter “Filter” jeweils die Spanne von CME-Punkten aufgeführt, die du über einen einfachen Schieberegler anpassen kannst.

#Letscontinue­medical­education

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