Sind Sie Veranstalter einer medizinischen Fortbildung und möchten wissen, wie Sie ihre Kurse anerkennen und zertifizieren lassen können? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Infos zu den einzelnen unten genannten Fortbildungskategorien finden Sie auch unter unserem Blog-Beitrag “CME-Punkte sammeln – ganz konkret“.

CME-Punkte sammeln

Müssen die CME-Punkte bei jeder Ärztekammer separat beantragt werden?

Nein, das müssen sie nicht. Der Antrag auf Fortbildungsanerkennung wird in dem Bundesland gestellt, wo die jeweilige Veranstaltung vollständig oder teilweise in Präsenz stattfindet. Ein Beispiel: Findet eine Fortbildung in München statt, muss die Zertifizierung bei der Bayerischen Landesärztekammer beantragt werden. Insgesamt gibt es 17 Landesärztekammern, da das Bundesland Nordrhein-Westfalen zwei eigenständige Ärztekammern hat: Nordrhein und Westfalen-Lippe.

Bei Online-Veranstaltungen (Kategorie I) ist der Hauptsitz des Veranstalters ausschlaggebend dafür, bei welcher Ärztekammer der Kurs angemeldet werden muss. Auch bei Fortbildungsmaßnahmen der Kategorie D, das heißt Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder elektronischer Form mir nachgewiesener Qualifizierung, ist der Sitz des Anbieters entscheidend dafür, in welchem Bundesland Sie die Zertifizierung beantragen müssen  (§ 7 (Muster-)Fortbildungsordnung).

Wird eine Fortbildung von der zuständigen Ärztekammer oder Heilberufekammer (Apotheker, Psychologische, Psychotherapeuten, Tierärzte, Zahnärzte) anerkannt, wird diese automatisch auch von den anderen Kammern anerkannt und ist anrechnungsfähig. Das ist in der Fortbildungsordnung (§ 11) so festgelegt. Als Veranstalter sollten Sie sich jeweils an die thematisch zuständige Heilberufekammer wenden. Bei Veranstaltungen für Psychologen und Psychotherapeuten ist die Psychotherapeutenkammer zuständig, auch wenn die Gruppenmitglieder überwiegend Ärzte/-innen sind.

Unten finden Sie die Direktlinks zu den Ärztekammern.

Welche Kriterien müssen die Veranstaltungen erfüllen?

Die Anerkennung von Fortbildungen richtet sich nach der aktuell gültigen Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer. Die verschiedenen Landesärztekammern orientieren sich an diesen Empfehlungen, haben aber jeweils auch eigene Fortbildungsordnungen und Richtlinien.

Fortbildungen müssen im Rahmen der Weiterbildungsordnung anerkannt sein. Unter Fortbildungen fallen alle Veranstaltungen der Kategorien A-D, G, H, I und K. Für Veranstaltungen dieser Kategorien können auch Fortbildungspunkte beantragt werden.

Damit eine medizinische Fortbildung anerkannt wird, müssen allerdings einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein.

  1. Für die Fortbildungsmaßnahme muss ein ärztlicher Leiter als wissenschaftlicher Verantwortlicher benannt werden und dieser muss bei der Veranstaltung anwesend sein.
  2. Die Inhalte einer ärztlichen Fortbildung müssen den Zielen der Berufsordnung für Ärzte entsprechen und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sein.
  3. Eventuelles Sponsoring muss gegenüber der Ärztekammer und den Teilnehmer/-innen transparent sein und darf den Inhalt der Veranstaltung nicht beeinflussen.
  4. Wenn Interessenkonflikte beim Veranstalter, der wissenschaftlichen Leitung, Referenten/-innen vorliegen, müssen diese gegenüber den Teilnehmern/-innen offengelegt werden.

Außerdem sind die Fortbildungen nur anerkennungsfähig, wenn Sie eines der folgenden Themenschwerpunkte behandeln:

  • fachlich-medizinische Themen, einschließlich ärztlicher Qualitätssicherung
  • Themen, welche die Grundvoraussetzungen für die ärztliche Berufsausübung betreffen (z.B. therapeutischer Nutzen)
  • gesundheitspolitisches bzw. betriebswirtschaftliches Systemverständnis und ein Verständnis allgemeiner Funktionsweisen
  • Einführung und allgemeine Informationen zum DRG (Diagnosis Related Groups)-System
  • medizinökonomischen Themen wie z. B. DRG – mit Aktualisierung der ICD- und OPS-Kataloge – sowie EBM und GOÄ
  • Management-Aspekte: Optimierung von Praxis- oder Klinikabläufen und/oder des Zeitmanagements, der Mitarbeiterführung und/oder der Gestaltung der Arzt-Patienten-Beziehung.

Die Veranstaltung muss vom Veranstalter immer im Voraus bei der zuständigen Ärztekammer angemeldet werden. Bei den meisten Ärztekammern kann dies mittels eines Online-Antrags geschehen. Für den Antrag auf Anerkennung muss ein endgültiges und detailliertes, der ärztlichen Öffentlichkeit zur Verfügung gestelltes, Veranstaltungsprogramm übermittelt werden. In den Richtlinien der Ärztekammern ist genau festgelegt, welche Punkte das Programm beinhalten muss.

Welche Kriterien müssen spezielle Fortbildungen noch erfüllen?

Live-Webinare

Bei Live-Seminaren, die zu einem definierten Zeitpunkt stattfinden, muss der Veranstalter die kontinuierliche Anwesenheit der Teilnehmer sicherstellen. Dafür können Reporting-Tools oder Lernerfolgskontrollen verwendet werden.

In manchen Fällen kann eine Ärztekammer auch einen kostenfreien Online-Zugang und eine Aufzeichnung der Online-Veranstaltung fordern.

Archiv-Webinar

Eine weitere Sonderkategorie sind sogenannte Archiv-Onlineveranstaltung. Das sind Veranstaltungen, die im Videoformat angeboten werden und tageszeitunabhängig im Internet abgerufen werden können. So eine Fortbildung muss mindestens 45 Minuten dauern. Damit ein solches Fortbildungsformat anerkannt wird, ist eine Lernerfolgskontrolle obligatorisch. Nur bei Bestehen der Lernerfolgskontrolle werden den Teilnehmenden auch die CME-Punkte gutgeschrieben.

Videokonferenzen

Auch für Videokonferenzen können Fortbildungspunkte beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden (Richtlinie zur Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen – Beschluss des Vorstandes der BLÄK vom 12. Februar 2022 – 1.3.4):

  • Mindestens 5 Teilnehmer
  • Der verantwortliche ärztliche Leiter muss benannt werden.
  • Die Videokonferenz darf nicht den Charakter eines Konzils oder einer Visite haben.
  • Der Datenschutz von Patientendaten muss gewährleistet sein.
  • Die Konferenz muss über eine gesicherte Internetverbindung über VPN abgehalten werden.

Sind mit der Beantragung Kosten verbunden?

Ja, die Ärztekammer und Landesärztekammern berechnen jeweils Gebühren für die Beantragung der Zertifizierung. Die Kosten sind je nach Kammer unterschiedlich, aber sind überschaubar.

Nehmen wir als Beispiel mal die Ärztekammer Nordrhein. Hier richten sich die Gebühren nach der Fortbildungskategorie. Die Bearbeitungsgebühr für Veranstaltungen der Kategorien A, B, C, G und H betragen 150 €.

Bei der Ärztekammer Berlin richten sich die Gebühren zur Anerkennung von Fortbildungen nach dem Fortbildungsumfang. Die Gebühren betragen bei Fortbildungen bis 39 Stunden und einem durchschnittlichen Verwaltungsaufwand 150 €.

Bei Fortbildungen über 180 Stunden und einem durchschnittlichen Verwaltungsaufwand betragen die Verfahrensgebühren 540 €.

Die Höhe der Gebühren finden Sie bei den meisten Ärztekammern in der Gebührenordnung.

Müssen die Kurse immer wieder beantragt werden?

Regelmäßig wiederkehrende und identische Fortbildungsmaßnahmen oder Fortbildungsreihen, die im gleichen Format abgehalten werden, können in einem Antrag zusammengefasst werden. Die Kurse müssen innerhalb eines Kalenderjahres liegen und die Themen und Inhalte müssen im Voraus feststehen.

In den Detaildaten muss jede einzelne Veranstaltung separat aufgelistet werden. Von der Ärztekammer erhalten Sie dann zu jedem Datum eine eigene Veranstaltungsnummer. (Ärztekammer Hamburg – FAQ Veranstaltungsanerkennung, Punkt:4.2.4)

Quellen:

#Letscontinue­medical­education

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